Auszug aus der Ausstellungsordnung (AO):
Die
AO wird mit Betreten des Ausstellungsgeländes anerkannt. Die AO wird
auf Anforderung der
Aussteller kostenlos noch einmal per Email zugeschickt, bzw. ist diese ja bereits hier,
vor der Ausstellung hinterlegt.
Die komplette Ausstellungsordnung finden Sie:
Jeder
Hundehalter/Aussteller/Besucher haftet gemäß BGB für Schäden, die er
oder ein von ihm beauftragter Dritter oder/und sein(e) Hund(e) im
gesamten Ausstellungsbereich verursachen.
Der ausführende Verein und dessen Erfüllungsgehilfen sind von JEDER Haftung befreit.
Für
jeden, in das Ausstellungsgelände eingebrachten Hund (egal ob Besucher
oder Aussteller) ist ein ausgefüllter, gültiger internationaler Impfpass
(Heimtierausweis) mit eingetragener Tollwutschutzimpfung (empfohlen
wird Vollimpfung), mindestens 4 Wochen und höchstens 1 Jahr alt, als
Nachweis der erfolgten Impfungen mitzubringen und auf Verlangen
vorzuweisen.
Einbringung der Hunde ist mit minimalem Alter von 12 Wochen gestattet (und auch dann noch nicht empfohlen).
Den
Anordnungen der Ausstellungsleitung, Ringrichter und Ordner ist
unbedingt Folge zu leisten. Die Hunde sind im gesamten
Ausstellungsgelände entweder durch Chipeinbringung, Tätowierung und/oder
eindeutig angebrachte Steuermarke mit Adressanbringung des Besitzers zu
kennzeichnen. Die Abgabe der Anmeldung verpflichtet zur Zahlung der
Nenngebühr und Anerkennung der AO.
Wir verweisen auf das Ausstellungsverbot für kupierte Hunde.
Aussteller und Besucher, die das Messegelände betreten, akzeptieren unsere AO. Auch die folgende Regelung:
Jeder
Hundebesitzer, dessen Hund sich unkontrolliert auf oder im Umkreis des
Messegeländes löst, beseitigt die Hinterlassenschaften seines Hundes
SOFORT und ohne Aufforderung. Das gilt auch für Urinieren,
selbstverständlich für Kotentfernung. Sollten Sie gegen diese
Ausstellungsnormen verstoßen, also nicht SOFORT und OHNE AUFFORDERUNG
die Hinterlassenschaften Ihres Hundes beseitigen, akzeptieren Sie
bereits mit Betreten des Ausstellungsgeländes eine Strafzahlung in Höhe
von 35,00 € pro Verstoß gegen diese Regelung. Diese wird sofort fällig.
Nichtzahlung
führt zur Disqualifikation und Verweis aus dem Gelände der Messe.
Hausverbot auf allen Ausstellungen des IHV und dessen Vereine sowie
Begründung/Veröffentlichung dieses Hausverbotes auf den durch den
Verband betriebenen oder genutzten Medien eingeschlossen.
Aussteller
mit Hündinnen die sich in der Hitze (läufig sind) befinden, werden
außerhalb der Ausstellungsringe gerichtet. Wir bitten diese Aussteller
um Rücksichtnahme und extra Anmeldung bei der Ausstellungsleitung
(Einlass) sofern Ihre Hündin in der Hitze ist. Der Zutritt ohne
Sondergenehmigung der Ausstellungsleitung ist mit läufigen Hündinnen in
die Ausstellungshalle nicht gestattet.
Die Pokalausgabe und Ausgabe der Ausstellungsmappen, Originalrichterberichte, evtl. erteilten Anwartschaftskarten der Austellung erfolgt immer erst nach dem letzten Endausscheid / Bewertung der Ausstellung.